Modernisierung

Wir sind Ihr zuverlässiger Partner für die Modernisierung von Bestandsgebäuden, die aufgrund veralteter Heizungssysteme nicht mehr den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entsprechen. Voraussichtlich ab Datum 01.01.2024 ist es erforderlich, dass bei Austausch einer fossilen Heizung ein Anteil von mindestens 65% der Wärmeerzeugung über regenerative Energien erbracht wird.

Unser Ziel ist es, Ihnen nachhaltige Lösungen anzubieten, die nicht nur die Energieeffizienzklasse deutlich verbessern, sondern auch die Anforderungen der EU-Taxonomie in Bezug auf ökologische Nachhaltigkeit erfüllen. Durch den Abschluss eines Energiecontracting-Vertrags mit dem Einsatz von regenerativen Energien ermöglichen wir es Ihnen, Ihre Bestandsgebäude effizient und umweltfreundlich zu modernisieren.

Auch ohne eine energetische Sanierung der thermischen Gebäudehülle können wir durch eine Heizlastberechnung in Verbindung mit einem hydraulischen Abgleich sowie der Dezentralisierung der Trinkwarmwasserbereitung den Einsatz von Wärmepumpen auch im Gebäudebestand ermöglichen. Wir bieten Ihnen ein umfassendes Leistungspaket, das alle erforderlichen Berechnungen und Nachweise umfasst.

Unser erfahrenes Team von Experten begleitet Sie während des gesamten Modernisierungsprozesses. Von der ersten Beratung bis zur Umsetzung und Betreuung des Projekts stehen wir Ihnen zur Seite. Wir entwickeln maßgeschneiderte Lösungen, die Ihren individuellen Anforderungen entsprechen und die Anforderungen des GEG erfüllen.

Durch den Abschluss eines Energiecontracting-Vertrags mit uns profitieren Sie von einer Vielzahl von Vorteilen. Wir übernehmen die Verantwortung für die Energieversorgung und -optimierung Ihrer Bestandsgebäude, während Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Unsere modernen regenerativen Energiesysteme sorgen nicht nur für eine deutliche Verbesserung der Energieeffizienzklasse, sondern tragen auch zur Reduzierung Ihrer Energiekosten bei.

Modernisierung
CO2-Abgabe

Ab Januar 2023 müssen sich Vermieter an der CO2-Abgabe für das Heizen mit Erdgas und Erdöl beteiligen. Maßstab hierbei ist die energetische Qualität Ihres Gebäudes. Je schlechter die energetische Qualität des Gebäudes ist, desto höher fällt die Beteiligung des Vermieters aus. Bei Wohngebäuden mit einem sehr hohen Kohlendioxidausstoß pro Quadratmeter sollen sie 95 Prozent des CO2-Preises übernehmen. Mit steigender Energieeffizienz des Gebäudes nimmt der Anteil ab (Stufenmodell).

Bei kommunal oder gewerblich genutzen Gebäuden sollen die Kosten paritätisch zwischen Mieter und Vermieter geteit werden, außer bei andersweitiger mietvertraglicher Regelung. Ausnahmen gibt es bei Einschränkungen der energetischen Modernisierung wie Denkmalschutzvorgaben oder Milieuschutzgebieten.

Mit dem CALEFACTO Energiecontracting für für Gebäude ab 25 Wohneinheiten und Nichtwohngebäude rüsten wir Ihre Heizung auf regenerative Energien um. Egal, ob Sie bereits eine Zentralheizung hatten, oder die Nutzungseinheiten dezentral z.B. über Gasetagenheizungen beheizt wurden. Unsere TGA-Planer kümmern sich um die Umrüstung oder die Heizungszentralisation mit regenerativen Wärmeerzeugern.

  • Umrüstung auf regenerative Energien
    unabhängig, ob die Nutzungseinheiten bisher zentral oder dezentral beheizt wurden
  • Energie aus einer Hand
    gesamte Energielieferung für den Gebäudebetrieb über CALEFACTO
  • Fachkompetenz
    unsere TGA-Planer werden der Komplexität Ihrer Anlage gerecht

Modernisierung
Modernisierungsumlage

Seit der Änderung des Mietrechtsanpassungsgesetzes zum 01.01.2019 können Modernisierungskosten in Bestandsgebäuden nur noch in Höhe von 8% statt bisher 11% jährlich auf die Mieter umgelegt werden. Ferner gilt für die Umlage von Modernisierungskosten nun eine Kappungsgrenze von 3 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche innerhalb von sechs Jahren. Sofern die Miete unterhalb von 7 Euro je Quadratmeter liegt, darf die Miete infolge einer Modernisierung nur 2 Euro innerhalb von sechs Jahren steigen.

Bei einer Erneuerung der Zentralheizung oder einer Heizungszentralisation ist damit nur noch ein Teil der Investitionskosten auf den Mieter umlagefähig. Den Rest muss der Vermieter übernehmen - oder sein mit der gewerblichen Lieferung von Wärme beauftragter Contracting-Partner.

Beim CALEFACTO Energiecontracting für Gebäude ab 25 Wohneinheiten und Nichtwohngebäude ermitteln wir aus den Investitionskosten für die Planung und Errichtung der neuen Heizanlage den Modernisierungs- und den Instandhaltungsanteil. Hierzu erstellen wir ein rechtssicheres Energiegutachten und auf dieser Basis eine Modernisierungsankündigung an Ihre Mieter. Nach Erneuerung der Anlage erhalten Sie eine Rechnung über die Kosten, welche über die Modernisierungsumlage von den Nutzern bezahlt werden müssen.

Durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich zwischen der bisherigen Eigenversorgung und der Wärmelieferung berechnen wir die maximal über den Wärmepreis umlegbaren Investitionskosten. Hierdurch ergibt sich eine wirtschaftliche Laufzeit des Wärmelieferungsvertrags zwischen zehn und zwanzig Jahren. Im Rahmen der Warmmietenneutralität bezahlt der Nutzer damit einen weiteren Teil der Investition - in vielen Fällen bis zu den gesamten Investitionskosten - im Grundpreis des Wärmetarifs.

Nur die eventuell verbleibenden nicht umlegbaren Investitionskosten bezahlen Sie als Vermieter - ganz bequem sofort von Ihren Erträgen abzugsfähig monatlich über die Laufzeit des Wärmelieferungsvertrags.

  • Modernisierungs- und Instandhaltungsanteil
    Ermittlung aus Investitionskosten für Planung und Errichtung einer neuen Heizanlage
  • Modernisierungsankündigung
    für Ihre Mieter auf Basis eines rechtssicheren Energiegutachtens
  • Transparenz
    Klare Zuordnung der Nutzerkosten im Rahmen der Modernisierungsumlage durch Kostenaufstellung in der Rechnung
  • Wirtschaftlichkeitsvergleich
    zwischen bisheriger Eigenversorgung und der Wärmelieferung zur Ermittlung der maximal über den Wärmepreis umlegbaren Investitionskosten
  • Warmmietenneutralität
    Der Nutzer bezahlt einen erheblichen Teil der Investition über den Grundpreis des Wärmetarifs

Modernisierung
Instandhaltungsrücklage

Die zentrale Gasheizung oder der Ölkessel in Ihrer Immobilie ist defekt oder muss aufgrund gesetzlicher Anforderungen im Gebäudeenergiegesetz GEG nach 30 Jahren getauscht werden?

Sie planen eine Heizungszentralisation, weil dezentrale Systeme wie Nachtspeicherofen, Gastherme oder Etagenheizung in den Wohnungen hohe Instandhaltungskosten verursachen, die Sie als Eigentümer tragen müssen?

Sie haben jedoch keine ausreichende Instandhaltungsrücklage oder möchten Liquidität sichern?

Dann haben wir die Lösung für Sie oder Ihre Eigentümergemeinschaft mit mindestens 25 Wohneinheiten:das CALEFACTO Energiecontracting mit maximaler Nutzerumlage.

Investieren Sie besser in andere Instandhaltungsmaßnahmen - und überlassen Sie die Heizungsanlage unseren kompetenten Fachplanern aus der Heizungs- und Elektrotechnik.
  • Hochwertige Anlagentechnik
    Einbau modernster Komponenten
  • Fachkompetenz
    Planung und Bauleitung durch kompetente TGA-Fachingenieure
  • Erfüllung aller gesetzlicher Anforderungen
    an die Energieeinsparung
  • Maximale Umlage
    der Investitionskosten auf Ihre Mieter
  • Kostensicherheit
    durch transparente und langjährig vereinbarte Wärmetarife

Modernisierung
Mietpreisbremse

Immer mehr staatliche Reglementierungen der Nettomiete wie die Mietpreisbremse verringern das Budget für Modernisierungen in Ihrem Gebäudebestand. Auch die Umlagefähigkeit von Modernisierungsmaßnahmen wird regional unterschiedlich eingeschränkt. Als Vermieter müssen Sie einen Überblick über die jeweilige Anforderung an Mitteilungen und Ankündigungen gegenüber Ihren Mietern behalten.

Mit dem CALEFACTO Energiecontracting für Gebäude ab 25 Wohneinheiten und Nichtwohngebäude lassen sich Investitionskosten einsparen. Bislang ist der Wärmepreis im Gegensatz zur Nettomiete weniger stark reglementiert und eine Umlage der Investition auf den Nutzer in den meisten Fällen noch möglich. Reagieren Sie daher, bevor diese legale Möglichkeit zur Kosteneinsparung vom Gesetzgeber weiter eingeschränkt wird!

Unsere Immobilienprofis optimieren durch CALEFACTO Energiecontracting Ihren Mietertrag - Sie sparen bares Geld!

  • Ermittlung der maximalen Umlage
    der Investitionskosten in eine neue Heizung auf Basis Ihrer bestehenden Mietverträge und bisherigen Heizkosten
  • Mieterankündigungen
    Wir bereiten alle erforderlichen Mitteilungen und Ankündigungen an Ihre Mieter für Sie vor
  • Behördenmeldungen
    Wir übernehmen die regional unterschiedlichen Meldungen an staatliche Stellen
  • Kostensicherheit
    Wir planen, errichten und betreiben die neue Heizungsanlage zum langjährig vereinbarten Wärmepreis
  • Fördermittel
    Wir nutzen mögliche Fördermittel und bieten dadurch günstige Wärmetarife

In 3 einfachen Schritten zum Angebot

1 Projektdaten
kurz & knapp
2 Prüfung
schnell & unkompliziert
3 Richtpreisangebot
kostenlos & unverbindlich

Wie es weiter geht...

Wenn Sie sich für das CALEFACTO Energiecontracting entscheiden, schließen wir einen Wärmelieferungsvertrag (auf Wunsch inkl. Kältelieferung) mit Ihnen. Der Vertrag regelt unsere Liefer- und Leistungsgrenze, die Laufzeit der Wärmelieferung (Kältelieferung) sowie den Wärmepreis (Kältepreis) mit transparenter Preisanpassung. Zur Absicherung unserer Anlagenfinanzierung schließen wir zudem einen Mietvertrag für den Heizraum oder einen Pachtvertrag für den Aufstellort unserer Energiezentrale mit Ihnen ab und tragen eine Dienstbarkeit im Grundbuch ein. Gerne machen wir Ihnen auch ein Angebot zu CALEFACTO Nutzerstrom für Mieterstrom und E-Mobilität sowie CALEFACTO Energiemanagement.

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Karlsruhe +49 721/ 83 14 205 45
Berlin +49 30/ 34 65 501 45
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